111 Jahre HEIDER ENERGIE
Antrag auf Befundprüfung
Hinweise zum Antrag auf Befundprüfung
Die Befundprüfung an Messgeräten wird auf der Grundlage der Eichordnung – Allgemeine Vorschriften und der als Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 108 vom 15. Juni 2002 veröffentlichten Verwaltungsvorschrift "Gesetzliches Messwesen – Allgemeine Regelungen (GM-AR)" durchgeführt.
Dateien
- Antragstellung zur Zählerüberprüfung 2014.pdfDateigröße: 79 kB
- EEG 2023.pdfDateigröße: 671 kB
- EEG 2021-IV.pdfDateigröße: 596 kB
- EEG 2020.pdfDateigröße: 27288 kB
- EEG 2017.pdfDateigröße: 470 kB
- EEG 2014.pdfDateigröße: 516 kB
- EEG 2012.pdfDateigröße: 468 kB
- EEG 2009 mit kleiner Novelle.pdfDateigröße: 100 kB
- EEG 2009 inkl. EAG.pdfDateigröße: 107 kB
- EEG-Gesetz 2009.pdfDateigröße: 190 kB
- EEG-Gesetz 2004.pdfDateigröße: 151 kB
- KWK-Gesetz 2020.pdfDateigröße: 9598 kB
- KWK-Gesetz 2016-II.pdfDateigröße: 7467 kB
- KWK-Gesetz 2016.pdfDateigröße: 593 kB
- KWK-Gesetz 2012.pdfDateigröße: 87 kB
- KWK-Gesetz 2009.pdfDateigröße: 85 kB
- KWK-Gesetz 2002.pdfDateigröße: 22 kB
- procilonGROUPCustomerCAEDIFACT04_Chain.p7bDateigröße: 3 kB
- strom.netz@heider-energie.is-aps.de.cerDateigröße: 2 kB
- VDE-AR-N 4100:2019-04
- VDE-AR-N 4105:2018-11
- VDE-AR-N 4110:2018-11
- Niederspannungs- anschlussverordnung (NAV)_2021.pdfDateigröße: 87 kB
- Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen (TMA).pdfDateigröße: 70 kB
- TAB BDEW 2019.pdfDateigröße: 1239 kB
- Zusätzliche Hinweise zur TAB von EWW.pdfDateigröße: 1646 kB
- BDEW_TAB_MS_05-2008.pdfDateigröße: 519 kB
- BDEW_TR_EA_MS_06-2008.pdfDateigröße: 1444 kB
- Änderungen bei der Kabelhauseinführung.pdfDateigröße: 100 kB
- Preisblatt_ergänzende Bedingungen_März 2025.pdfDateigröße: 112 kB
- Austattung von Zählpunkten mit Messeinrichtungen.pdfDateigröße: 122 kB
- KWKG Vergütungssätze 2013.pdfDateigröße: 41 kB
- Üblicher Preis nach KWK-G 2014.pdfDateigröße: 11 kB
EEG-Gesetz
Dateien
KWK-Gesetz
Dateien
Bericht nach § 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014
EEG-Einspeisungen im Jahr 2015
Netzbetreiber (VNB):
Elektrizitätswerk Wörth a. d. Donau Rupert Heider & Co. KG
Betriebsnummer der Bundesnetzagentur: 10003233
Netznummer der Bundesnetzagentur: 1
Vorgelagerter Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB): TenneT TSO GmbH
Einleitung
Gemäß § 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 ist der Netzbetreiber verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung der nach den §§ 70 bis 74 mitgeteilten Daten zu veröffentlichen. Dieser Pflicht kommt das Elektrizitätswerk Wörth a. d. Donau R. Heider & Co. KG mit diesem Dokument nach.
Grundsystematik
Die gemäß §§ 40-54 EEG durch den aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber an die Anlagenbetreiber ausbezahlten Vergütungen werden gemäß § 57 EEG durch den vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber, abzgl. der nach § 18 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung ermittelten vermiedenen Netzentgelte, dem aufnahmeverpflichteten Verteilnetzbetreiber erstattet.
Datenermittlung
Meldungen von Anlagenbetreibern an das Elektrizitätswerkes Wörth a. d. Donau R. Heider & Co. KG
Von den EEG-Anlagenbetreibern, deren Anlagen an das Netz des Elektrizitätswerkes Wörth a. d. Donau R. Heider & Co. KG angeschlossen sind, wurden die für die Vergütungszahlungen und den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten gemäß §§ 70 und 71 EEG angefordert, sofern sie nicht bereits vorlagen. Die in die Formulare eingearbeiteten Angaben sind für jede Anlage unter www.heider-energie.de ersichtlich.
Meldungen des Elektrizitätswerkes Wörth a. d. Donau R. Heider & Co. KG an die TenneT TSO GmbH
Die für den bundesweiten Ausgleich erforderlichen Daten wurden gemäß § 72 EEG an die TenneT TSO GmbH übermittelt. Die auf die einzelnen Energieträger aggregierten Daten (siehe Anlage 1) wurden durch einen Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten Buchprüfer im Sinne des § 75 EEG bescheinigt.
Ein Exemplar der Bescheinigung wurde der TenneT TSO GmbH zur Verfügung gestellt.
Anlagen
1) Aggregierte Daten lt. Testat
2) Anlagenstatistik
Grundversorger
Bestimmungen des Grundversorgers gemäß §§ 36, 118 Abs. 3 EnWG

Nach den gesetzlichen Vorgaben haben Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen.
Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
Hiermit teilen wir mit, dass entsprechend den oben genannten Vorgaben die Energieversorgung Rupert Heider & Co. KG der Grundversorger für Strom in unserem Netzgebiet ist.
Verschlüsselung
Zertifikat zur sicheren Datenübertragung
Unser Zertifikat zur sicheren, verschlüsselten Datenübertragung
Bitte senden Sie uns Ihr öffentliches Zertifikat an folgende E-Mail- Adresse
Dateien
Mehr-/Mindermengen
Preise für Mehr-/Mindermengen: Wir halten uns an die Veröffentlichung des BDEW
http://www.bdew.de/bdew.nsf/id/DE_Mehr-_Mindermengenabrechnung
Netzverträge & Bedingungen
Wichtige Telekom - Information zum Netzanschluss
Im Rahmen der Kooperation zwischen der Elektrizitätswerk Wörth a. d. Donau Rupert Heider GmbH & Co. KG und der Telekom Deutschland GmbH bieten wir Ihnen an, in Koordinierung zu Ihrem Stromanschluss auch den Anschluss an das öffentliche Telekommunikationsnetz mit herzustellen.
Voraussetzung dafür ist ein Anschlussvertrag bei der Elektrizitätswerk Wörth a. d. Donau Rupert Heider GmbH & Co. KG und ein Auftrag zur Herstellung eines Telekommunikationsnetzes an die Telekom Deutschland GmbH.
Die Telekom-Beauftragung können Sie bequem online unter folgendem Link erledigen:
Hausanschluss – Kooperationspartner | Telekom Hilfe
Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Anschluss un unserem Netzgebiet befindet. Bestätigen Sie dies bitte durch Eingabe des Koordinations-Partner-Codes: 6262
Änderungen zum Anschluss von Baustromverteilern
Des Öfteren stellen wir fest, dass Baustromverteiler verwendet werden, welche nicht den aktuellen Vorgaben entsprechen. Damit es zukünftig nicht zu Verzögerungen kommt, müssen folgende Informationen zum Anschluss von Baustromverteilern beachtet werden.
Änderungen bei der Kabelhauseinführung
Die vielfach verwendete Einführungshilfe mittels KG- oder HT-Rohre sind nach Veröffentlichungen des Verbandes der Bayerischen Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (VBEW) für die oben genannten Anwendungen nicht mehr zulässig! Wir bitten die Hinweise im rechts stehenden PDF zu beachten.
Netzanschluss in der Niederspannung
Bedingungen der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Für den Netzanschluss von Letztverbrauchern im Niederspannungsnetz und für die Anschlussnutzung durch Letztverbraucher gelten im Netzgebiet Elektrizitätswerk Wörth a.d. Donau Rupert Heider & Co. KG die Bedingungen der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) in der aktuell gültigen Fassung (zuletzt geändert 06/2021).
Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)
Technische Anschlussbedingungen (TAB)
Hiermit geben wir bekannt, dass unser Unternehmen die Technischen Anschlussbedingungen (TAB 2019) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (Ausgabe 2019) in der Form des vom BDEW herausgegebenen Musterwortlautes verwendet. Zu beachten sind auch die zusätzlichen Hinweise vom Elektrizitätswerk Wörth/Donau.
Zusätliche Hinweise EWW zur TAB
Zusätzlich gelten folgende Anwendungsrichtlinien:
Netzanschluss in der Mittelspannung
Es gelten die Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz in der Form des vom BDEW herausgegebenen Musterwortlautes.
Außerdem gelten die Ergänzungen der Mittelspannungs-TAB der Bayernwerk AG.
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Unterkategorien
Fragen und Antworten EEG
Häufig gestellte Fragen zum EEG
Vergütungssätze
Wissenswertes zur Einspeisevergütung für PV-Anlagen
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Elektrizitätswerk Wörth a.d. Donau Rupert Heider GmbH & Co. KG
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